Die Hundehalterhaftpflichtversicherung für jeden Hundehalter

Falls Dogge Heidi in einer fremden Wohnung eine antike Vase als Spielzeug benutzt oder Mischling Robbie einen Radfahrer zu Fall bringt, haften Frauchen und Herrchen für die entstehenden Sach- und Personenschäden. Warum eine Hundehalterhaftpflichtversicherung deshalb für alle Hundehalter wichtig ist.

Die rechtliche Haftungsgrundlage

§ 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches „Haftung des Tierhalters“ definiert die Haftungsfrage klar und deutlich mit:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Unsere Aktion - Bei Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht erhalten Sie folgendes Geschenk:

Für die etwas größeren Geschäfte. Formschöner Kunststoffbehälter mit Plastiktüten zum entsorgen des großen Geschäfts.